RS OGH 1992/8/25 1Ob24/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1992
beobachten
merken

Norm

WRG §138

Rechtssatz

Bei Vereitelung von aufgetragenen Sanierungsarbeiten durch den Betroffenen muß sich dieser so behandeln lassen. als ob die Sanierungsarbeiten durchgeführt worden wären.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0082385

Dokumentnummer

JJR_19920825_OGH0002_0010OB00024_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten