RS OGH 1992/8/26 3Ob551/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.08.1992
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Norm

UVG §20

Rechtssatz

Durch eine rückwirkende Einstellung von Unterhaltsvorschüssen wird nicht unmittelbar in die Rechtssphäre der Mutter eingegriffen; eine Rechtsmittelbefugnis im eigenen Namen steht der Mutter daher nicht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076759

Dokumentnummer

JJR_19920826_OGH0002_0030OB00551_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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