Norm
UVG §20Rechtssatz
Durch eine rückwirkende Einstellung von Unterhaltsvorschüssen wird nicht unmittelbar in die Rechtssphäre der Mutter eingegriffen; eine Rechtsmittelbefugnis im eigenen Namen steht der Mutter daher nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076759Dokumentnummer
JJR_19920826_OGH0002_0030OB00551_9200000_001