Norm
ABGB §94Rechtssatz
Die Werte, die der Einkommensteuer zugrunde gelegt werden, sind für sich allein für die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht maßgebend; Einkommensteuerbescheide für sich alleine sind daher nicht als Unterhaltsbemessungsgrundlage heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0047423Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.05.2015