Norm
UrhG §75Rechtssatz
Aus dem Wortlaut des § 75 Abs 1 und 2 UrhG ergibt sich zweifelsfrei, daß die hier genannten Ausnahmen vom Leistungsschutzrecht des Lichtbildherstellers auf die entgeltliche Veröffentlichung eines Lichtbilds in einer Tageszeitung keine Anwendung finden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0077167Dokumentnummer
JJR_19920901_OGH0002_0040OB01047_9200000_001