Norm
VBG §44dRechtssatz
Diese Bestimmung soll der Tatsache Rechnung tragen, daß ein Lehrer durch die Unterrichtserteilung während eines Schuljahres (rund 10 Monate) ungeachtet einer Weiterbeschäftigung in der Zeit der Hauptferien jedenfalls die Voraussetzungen für die Gewährung der vollen Jahresentlohnung erfüllt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0081622Dokumentnummer
JJR_19920902_OGH0002_009OBA00226_9200000_002