Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Auch ein Pachtvertrag über ein Unternehmen kann - etwa durch Veräußerung des Unternehmens an den Pächter - in einen Mietvertrag über die dem Unternehmen dienenden Geschäftsräume umgeändert werden. Dazu ist es aber erforderlich, daß eine Übertragung aller wesentlichen Bestandteile des Unternehmens (ohne die Mietrechte an den Geschäftsräumen) an den Pächter erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0014414Dokumentnummer
JJR_19920903_OGH0002_0070OB00587_9200000_003