Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs des Witwers und der Kinder einer getöteten Hausfrau ist von den Bruttokosten einer Ersatzkraft auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031691Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022