Norm
ZPO §464 Abs3 IIRechtssatz
Ein Schriftsatz, der die Anmeldung einer erst durch einen Verfahrenshelfer einzubringenden Berufung und zugleich die Mitteilung enthält, daß der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe innerhalb weniger Tage gestellt werden wird, stellt eine zwar fristgerechte, aber inhaltlich mangelhafte und (nach Belehrung) verbesserungsbedürftige Antragstellung im Sinne des § 464 Abs 3 ZPO dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0041609Dokumentnummer
JJR_19920910_OGH0002_0080OB00624_9100000_001