Norm
MRG §16 Abs3 iVm Abs2 Z4Rechtssatz
Ist eine kategorieerhöhende Investition durch den Mieter auf Kosten des Vermieters vereinbart, dann muß der Mieter diesen von einer Kostenüberschreitung verständigen, um ihm die Möglichkeit zur Aufstockung der Mittel und damit zur Erhaltung der Kategorie zu geben (so schon 5 Ob 132/91, 5 Ob 133/91 = WoBl 1992,15/108)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070280Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2018