Norm
ASVG §176 Abs1 Z8Rechtssatz
Begibt sich jemand von sich aus, ohne dass dies von einer Dienststelle der Arbeitsmarktverwaltung veranlasst worden wäre, auf die Suche nach einem Arbeitsplatz ist es unzulässig, die Bestimmung des § 176 Abs 1 Z 8 ASVG im Weg der Analogie anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084320Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015