RS OGH 1992/9/15 10ObS212/92, 10ObS75/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1992
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Norm

ASVG §255 Bb

Rechtssatz

Bei der Ausbildung zum Sprengbefugten handelt es sich um einen Kurzlehrgang (hier: fünf Tage), der der Ausbildung in einem erlernten Beruf nicht gleichgesetzt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084736

Dokumentnummer

JJR_19920915_OGH0002_010OBS00212_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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