Norm
ASVG §255 BbRechtssatz
Ein Drittelführer beaufsichtigt im Tunnelbau eine kleinere Arbeitsgruppe, wobei er einem Polier unterstellt ist. Diese Tätigkeit erfüllt nicht die Voraussetzungen eines angelernten Berufes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084714Dokumentnummer
JJR_19920915_OGH0002_010OBS00212_9200000_001