RS OGH 1992/9/15 5Ob8/92, 5Ob2060/96v

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Norm

MRG §8 Abs1

Rechtssatz

Die Vermieterin hat den in der Wohnung der Mieterin durchgerosteten Radiator nur dann als Folge ihrer Erhaltungspflicht durch einen neuen zu ersetzen, wenn es sich dabei um die Behebung eines ernsten Schadens des Hauses handelt. Dies ist zu bejahen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069416

Dokumentnummer

JJR_19920915_OGH0002_0050OB00008_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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