RS OGH 1992/9/16 13Ns13/92, 13Ns6/94, 14Ns12/95, 11Ns2/97, 13Ns62/07g, 11Ns80/07i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1992
beobachten
merken

Norm

StPO §72

Rechtssatz

Der besondere Umstand des andauernden kollegialen Kontaktes mit einem Richter (desselben Gerichtshofes zweiter Instanz), der Angehöriger eines der beiden Beschuldigten ist, lässt auch bei einem verständig würdigenden objektiven Beurteiler den Anschein einer Befangenheit der übrigen Richter des OLG zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0096718

Dokumentnummer

JJR_19920916_OGH0002_0130NS00013_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten