RS OGH 1992/9/17 12Os24/92 (12Os25/92)

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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Norm

StGB §111 Abs1
StGB §111 Abs2

Rechtssatz

Der für den Primärbetrachter eigenständige Informationsgehalt der redaktionellen Aufmachung einer in einem Printmedium veröffentlichten (wenn auch tatsächlich erstatteten) "Strafanzeige" kann selbst dann zur Tatbestandsverwirklichung nach § 111 Abs 1 und 2 StGB geeignet sein, wenn sich die Haltlosigkeit der Anzeige schon aus ihrer - die Kenntnisnahme des gesamten Inhalts voraussetzenden - Selbstrelativierung ergibt.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 24/92
    Entscheidungstext OGH 17.09.1992 12 Os 24/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0093168

Dokumentnummer

JJR_19920917_OGH0002_0120OS00024_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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