Norm
EO §391 IVARechtssatz
Der Ersatzanspruch der gefährdeten Partei auf die nach § 391 Abs 1 letzter Satz EO vom Antragsgegner erlegte und vom Gericht angenommene Sicherheit wegen Herbeiführung einer Veränderung, die durch die EV unterbunden worden wäre, ist verschuldensunabhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0005520Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015