RS OGH 1992/9/24 6Ob583/92

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Veröffentlicht am 24.09.1992
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Norm

EO §391 IVA

Rechtssatz

Der Ersatzanspruch der gefährdeten Partei auf die nach § 391 Abs 1 letzter Satz EO vom Antragsgegner erlegte und vom Gericht angenommene Sicherheit wegen Herbeiführung einer Veränderung, die durch die EV unterbunden worden wäre, ist verschuldensunabhängig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0005520

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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