RS OGH 1992/9/24 15Os67/92, 12Os41/21b

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Veröffentlicht am 24.09.1992
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Norm

StPO §312

Rechtssatz

Entspricht die Tatbeschreibung in der Hauptfrage dem Gebot nach ausreichender Individualisierung und Konkretisierung der von der Anklage erfaßten Tat, so vermag die Aufnahme zusätzlicher Tatmodalitäten in die Hauptfrage keinen Urteilsnichtigkeit nach der Z 6 des § 345 Abs 1 StPO nach sich ziehenden Verstoß gegen die Vorschrift des § 312 Abs 1 StPO zu begründen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0100740

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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