Norm
MRG §10 idF ArtII des 2.WÄGRechtssatz
Der Anspruch auf Feststellung der Höhe und des Ersatzes von Aufwendungen auf eine Wohnung nach § 37 Abs 1 Z 6 MRG in Verbindung mit § 10 MRG jeweils idF nach Art II des 2.WÄG ist ein solcher des Hauptmieters nur gegen den Vermieter, nicht aber gegen neuen Mieter, mag auch die Befriedigung dieses Anspruches durch den neuen Mieter zulässig sein und nach der Vorschrift des § 10 Abs 6 Z 1 MRG idF nach Art II des 2.WÄG Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069864Dokumentnummer
JJR_19920929_OGH0002_0050OB00139_9200000_002