Norm
EheG §55aRechtssatz
Auch bei der einvernehmlichen Scheidung wird der in Anwesenheit der Parteien verkündete Beschluß mangels Verzichtes auf die Zustellung einer Beschlußausfertigung erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nach Zustellung der Ausfertigung rechtskräftig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057115Dokumentnummer
JJR_19920929_OGH0002_0040OB00543_9200000_002