Norm
ZPO §502 HVRechtssatz
Kann der Rechtsmittelwerber zumindest zu einem Teil der verfolgten Forderung eine erhebliche Rechtsfrage aufzeigen, steht es ihm frei, "einfache" Rechtsfragen auch zu den anderen Anspruchsteilen vorzutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0043079Dokumentnummer
JJR_19920929_OGH0002_0040OB00541_9200000_001