RS OGH 1992/9/29 4Ob541/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1992
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Norm

ZPO §502 HV

Rechtssatz

Kann der Rechtsmittelwerber zumindest zu einem Teil der verfolgten Forderung eine erhebliche Rechtsfrage aufzeigen, steht es ihm frei, "einfache" Rechtsfragen auch zu den anderen Anspruchsteilen vorzutragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0043079

Dokumentnummer

JJR_19920929_OGH0002_0040OB00541_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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