RS OGH 1992/9/29 4Ob543/92

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Veröffentlicht am 29.09.1992
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Norm

EheG §55a

Rechtssatz

Eine Fehlbeurteilung der Rechtsfolgen der einvernehmlichen Scheidung kann die Annahme der Prozeßunfähigkeit nur rechtfertigen, wenn sie entscheidend durch einen regelwidrigen Geisteszustand ausgelöst worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057099

Dokumentnummer

JJR_19920929_OGH0002_0040OB00543_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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