Norm
UVG §2 Abs2 Z2Rechtssatz
Der Umstand, dass der Sozialhilfeträger die durch eine Behinderung des Kindes bedingten Mehrkosten der Unterbringung in einem Heim trägt, hindert die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076032Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2010