RS OGH 1992/9/30 2Ob557/92 (2Ob558/92), 10Ob51/09m, 10Ob67/09i

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Veröffentlicht am 30.09.1992
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Norm

UVG §2 Abs2 Z2

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Sozialhilfeträger die durch eine Behinderung des Kindes bedingten Mehrkosten der Unterbringung in einem Heim trägt, hindert die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076032

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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