Norm
AHG §1 GRechtssatz
Art 5 Abs 5 MRK gewährt demjenigen, der entgegen den Bestimmungen des Art 5 Abs 1 bis 4 MRK von Festnahme oder Haft betroffen worden ist, einen auch immateriellen Schaden umfassenden, vom Verschulden des Organes unabhängigen Schadenersatzanspruch, der im Amtshaftungsverfahren geltend zu machen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0050017Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.01.2016