Norm
JN §25Rechtssatz
Nichtig ist schon angesichts des Gebotes des Art 6 MRK nach einem "fair trial" jeder Akt, der unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zustande kam. War der Richter von Prozessbeginn an beteiligt, ist das Verfahren ab einschließlich der Klagszustellung als nichtig aufzuheben, bei Richterwechsel wie hier vom Eintritt des (erfolgreich) abgelehnten Richters an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046028Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.04.2013