RS OGH 1992/10/13 10ObS235/92

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Veröffentlicht am 13.10.1992
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Norm

ASGG §82 Abs4

Rechtssatz

Nimmt jedoch der Versicherte eine Präzisierung des Klagebegehrens vor, dann sind die Sozialgerichte an dieses Begehren gebunden und können nicht mehr zusprechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085931

Dokumentnummer

JJR_19921013_OGH0002_010OBS00235_9200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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