RS OGH 1992/10/13 10ObS235/92, 10ObS92/14y

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Veröffentlicht am 13.10.1992
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Norm

ASVG §208

Rechtssatz

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dann, wenn ein Krankengeldanspruch zu einer Versehrtenrente tritt oder wenn während des Laufes einer Versehrtenrente dem Versehrten Anstaltspflege gewährt wird, ein Ruhen nur in Ansehung jener Erhöhungen der Rente stattfinden, die eine Folge der Verschlechterung des Zustands der Versehrten sind, die zum Krankenstand oder zum Krankenhausaufenthalt führt; an den bis dahin zu Recht bezogenen Leistungen sollte sich aber insoweit nichts ändern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084291

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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