RS OGH 1992/10/20 4Ob87/92, 4Ob77/93, 4Ob6/94

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Norm

UWG §9a

Rechtssatz

Durch das Wettbewerbs-Deregulierungsgesetz wurde eindeutig klargestellt, daß nicht der ausgesetzte Preis, sondern die Teilnahmemöglichkeit an einem Preisausschreiben die eigentliche Zugabe ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079212

Dokumentnummer

JJR_19921020_OGH0002_0040OB00087_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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