Norm
UWG §9aRechtssatz
Durch das Wettbewerbs-Deregulierungsgesetz wurde eindeutig klargestellt, daß nicht der ausgesetzte Preis, sondern die Teilnahmemöglichkeit an einem Preisausschreiben die eigentliche Zugabe ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0079212Dokumentnummer
JJR_19921020_OGH0002_0040OB00087_9200000_002