Norm
ABGB §90Rechtssatz
Die Gewährung von Naturalunterhalt (hier: durch Deckung der Wohnbedürfnisse) hat einen gemeinsamen Haushalt der Ehegatten zur Voraussetzung; sind die zwischen den Ehegatten bestandenen Teilbereiche einer häuslichen Gemeinschaft längst aufgehoben, besteht ausschließlich ein Anspruch auf Geldunterhalt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0009414Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.01.2018