RS OGH 1992/10/20 4Ob84/92, 4Ob134/94, 6Ob218/98x, 6Ob7/99v, 6Ob25/99s, 6Ob90/99z, 4Ob11/00x, 6Ob23/

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Norm

ABGB §1330 BI

Rechtssatz

Auch bloße Verdächtigungen fallen unter § 1330 Abs 2 ABGB, wäre doch diese Bestimmung bei anderer Auslegung gegen geschickte Formulierungen wirkungslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0031753

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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