Norm
StGB §291Rechtssatz
Wann eine Vernehmung beendet (abgeschlossen) ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Verfahrensgesetzen; in der Regel wird dies der Abschluss der Protokollierung sein, es sei denn, dass nach dem für den Täter erkennbaren Willen des Gerichtes die Aussage später fortgesetzt werden soll, sohin faktisch noch nicht beendet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0096377Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.11.2016