RS OGH 1992/10/21 13Os111/92, 17Os16/16f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1992
beobachten
merken

Norm

StGB §291

Rechtssatz

Wann eine Vernehmung beendet (abgeschlossen) ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Verfahrensgesetzen; in der Regel wird dies der Abschluss der Protokollierung sein, es sei denn, dass nach dem für den Täter erkennbaren Willen des Gerichtes die Aussage später fortgesetzt werden soll, sohin faktisch noch nicht beendet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0096377

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten