Norm
ASVG §64 Abs2Rechtssatz
Wegen fehlenden Bescheidcharakters eines Rückstandsausweises kommt eine Bindung der Gerichte in dem Sinn, dass endgültig und bindend über eine Vorfrage abgesprochen wird, nicht in Frage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0037038Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.06.2020