Norm
HGB §133Rechtssatz
Verstöße gegen ein Konkurrenzverbot sind zwar grundsätzlich schwerwiegende Pflichtverletzungen, die Besonderheiten des Einzelfalls können aber doch gegen die Verwirklichung eines Ausschließungsgrundes sprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0062087Dokumentnummer
JJR_19921027_OGH0002_0050OB01574_9200000_004