RS OGH 1992/10/28 2Ob576/92, 1Ob594/94, 3Ob77/09h

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Veröffentlicht am 28.10.1992
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Norm

ABGB §364 Abs2 A

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob die Immissionen ortsüblich sind, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beurteilung an. Es ist daher nicht von ausschlaggebender Bedeutung, seit wann die Immissionen vorkommen. Dies wäre nur dann beachtlich, wenn es sich um Immissionen handelt, deren Ursache für den Charakter der Umgebung von Bedeutung ist.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 576/92
    Entscheidungstext OGH 28.10.1992 2 Ob 576/92
  • 1 Ob 594/94
    Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 594/94
    Beisatz: Von einer den Charakter der Umgebung prägenden Immission kann beim Betrieb einiger weniger Studentenverbindungen in einem typisch innerstädtischen Wohnviertel keine Rede sein, wenn die Geräuschkulisse in der Nacht zur Beurteilung ansteht. (T1) Veröff: SZ 67/138
  • 3 Ob 77/09h
    Entscheidungstext OGH 25.11.2009 3 Ob 77/09h
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0010554

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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