Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob die Immissionen ortsüblich sind, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Beurteilung an. Es ist daher nicht von ausschlaggebender Bedeutung, seit wann die Immissionen vorkommen. Dies wäre nur dann beachtlich, wenn es sich um Immissionen handelt, deren Ursache für den Charakter der Umgebung von Bedeutung ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0010554Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010