RS OGH 1992/10/29 2Ob527/92, 4Ob219/09y

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Veröffentlicht am 29.10.1992
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Norm

ABGB §551

Rechtssatz

Bei einem in einem einheitlichen Notariatsakt geschlossenen "Schenkungs- und Erbverzichtsvertrag" (umfangreiche Schenkung zur Abfindung des gesetzlichen Erb- bzw Pflichtteilsrechtes) handelt es sich um ein einheitliches entgeltliches Rechtsgeschäft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012330

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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