- 8 Ob 635/92
Veröff: SZ 65/145 = RdU 1994,24
- 2 Ob 558/93
- 6 Ob 1679/95
Entscheidungstext OGH 12.10.1995 6 Ob 1679/95
- 1 Ob 144/97a
Auch; nur: Das besondere im Eigentumsschutz und Besitzschutz übliche Unterlassungsbegehren ist kein Handlungsverbot, sondern ein "Erfolgsverbot". (T1)
Veröff: SZ 70/199
- 7 Ob 218/02p
Auch; nur T1; Beisatz: Der Verpflichtete hat dafür zu sorgen, dass sein Nachbar nicht durch Immissionen beeinträchtigt wird; die Art, wie dies zu geschehen hat, bleibt dem Verpflichteten überlassen. (T2)
- 4 Ob 250/06b
Auch, nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Eigentumsfreiheitsklage nach
§ 523 ABGB. (T3)
Veröff: SZ 2007/23
- 8 Ob 135/06w
Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Das auf
§ 364 Abs 2 ABGB gestützte Unterlassungsbegehren ist kein Handlungsverbot, sondern ein „Erfolgsverbot". (T4)
Beisatz: Das Urteil richtet sich daher auf eine im materiellen Recht vorgezeichnete Verpflichtung zu dauerndem, künftigem, inhaltlich aber vom Verpflichteten zu bestimmenden Handeln. (T5)
Beisatz: Soweit das Begehren auf sichernde Vorkehrungen gerichtet ist, darf keine bestimmte Einrichtung verlangt werden; die Auswahl der Schutzmaßnahmen muss vielmehr dem Beklagten überlassen bleiben. (T6)
Veröff: SZ 2007/106
- 4 Ob 196/07p
nur T1; Beis wie T2
Veröff: SZ 2007/192
- 6 Ob 227/07m
nur T1; Beis wie T2
- 4 Ob 9/10t
- 5 Ob 133/09h
Vgl auch; Beisatz: Die zu ergreifenden Maßnahmen liegen im Belieben der beklagten Partei. (T7)
- 4 Ob 43/11v
Entscheidungstext OGH 22.11.2011 4 Ob 43/11v
Beisatz: Hier: Zum Beseitigungsanspruch bei gefährlichem Überhang. (T8)
Bem: Siehe auch RS0127359. (T9)
- 4 Ob 99/12f
Entscheidungstext OGH 12.06.2012 4 Ob 99/12f
Vgl auch; Beisatz: Entgegen der früheren Judikatur könnte bei Immissionen durch eine Tierhaltung deren Verbot höchstens dann begehrt werden, wenn offenkundig kein anderes Mittel zur Verfügung steht, um deren Immissionen hintanzuhalten. (T10)
- 8 Ob 78/13y
Entscheidungstext OGH 29.08.2013 8 Ob 78/13y
Veröff: SZ 2013/79
- 7 Ob 109/13z
Entscheidungstext OGH 02.10.2013 7 Ob 109/13z
Auch Beis wie T2; Vgl auch Beis wie T5; Vgl auch Beis wie T6; Auch Beis wie T7
- 4 Ob 71/14s
Entscheidungstext OGH 24.06.2014 4 Ob 71/14s
Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Unterlassung des Vermittelns des Zugangs zu einer bestimmten Website nach § 81 Abs 1a UrhG. (T11); Veröff: SZ 2014/59
- 3 Ob 156/14h
Entscheidungstext OGH 19.11.2014 3 Ob 156/14h
Auch
- 2 Ob 229/14m
Entscheidungstext OGH 22.01.2015 2 Ob 229/14m
Auch; nur T1
- 1 Ob 47/15s
Entscheidungstext OGH 28.01.2016 1 Ob 47/15s
Vgl; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Hier: Lärmemission durch Straßenbahnanlage. (T12); Veröff: SZ 2016/9
- 4 Ob 257/16x
Entscheidungstext OGH 24.01.2017 4 Ob 257/16x
Beis wie T2
- 6 Ob 98/17f
Auch; nur T2; Beisatz: Bei der Frage, ob offenkundig kein anderes Mittel zur Verhinderung der unzulässigen Emissionen zur Verfügung steht, sind auch öffentlich?rechtliche Bebauungsvorschriften zu berücksichtigen. (T13)
- 3 Ob 191/19p
Entscheidungstext OGH 04.11.2019 3 Ob 191/19p
Beisatz: Als Erfolg ist der Eintritt eines bestimmten Ereignisses zu verstehen. (T14)
- 1 Ob 96/22g
Entscheidungstext OGH 22.06.2022 1 Ob 96/22g
Vgl; Beis wie T2