Norm
KartG 1988 §10 Abs2Rechtssatz
Die bindende Festlegung eines gesondert zu überwälzenden Preisbestandteils kann - ähnlich wie bei Kalkulationskartellen und Konditionenkartellen eine preisvereinheitlichende Wirkung auslösen, weil die Mitglieder der Vereinbarung bei der Kalkulation dieses Preisfaktors im Rahmen des Gesamtpreises keinem Wettbewerb mehr ausgesetzt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063453Dokumentnummer
JJR_19921109_OGH0002_000OKT00005_9200000_006