RS OGH 1992/11/10 10ObS63/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1992
beobachten
merken

Norm

ASVG §176 Abs1 Z7

Rechtssatz

Ein Mitglied der österreichischen Bergrettungsdienstes steht beim Abbau einer Kletterwand, die von der Ortsstelle der Organisation den Veranstaltern von Pferdesporttagen als zusätzliche Unterhaltungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wurde, nicht unter Unfallversicherungsschutz im Sinne des § 176 Abs 1 Z 7 ASVG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084317

Dokumentnummer

JJR_19921110_OGH0002_010OBS00063_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten