Norm
IPRG §34Rechtssatz
"Immaterialgüterrechte" (="geistiges Eigentum") sind alle geschützten subjektiven Rechte an geistigen, künstlerischen oder wirtschaftlichen Leistungen; dazu gehören das Urheberrecht und verwandte Rechte, wie Werknutzungsrechte und Leistungsschutzrechte, und die gewerblichen Schutzrechte, wie Patentrechte, Markenrechte und Musterrechte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076817Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.10.2012