Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Eine Tätigkeit, die zwar ihrer Art nach einer betrieblichen Tätigkeit entspricht, wie sie sonst ein nach § 4 ASVG Versicherter ausübt, steht nicht unter Versicherungsschutz im Sinne des § 176 Abs 1 Z 6 ASVG, wenn sie, etwa in einem Verein, nur auf Grund mitgliedschaftlicher oder ähnlicher Verpflichtungen (hier als Mitglied des österreichischen Bergrettungsdienstes) ausgeübt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084264Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.03.2015