Norm
PHG §5 Abs1 Z1Rechtssatz
Ihrem Inhalt nach müssen Warnhinweise klar und allgemein verständlich formuliert sein. Das Spezielle Risiko ist in einer ganzen Tragweite möglichst eindrucksvoll zu schildern. Die Instruktion muss daher geeignet sein, das Risiko einer Rechtsgutverletzung zu beseitigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071554Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.07.2020