Norm
PHG §5 Abs1 Z1Rechtssatz
Was im Bereich allgemeiner Erfahrung der in Betracht kommenden Abnehmer und Benützer liegt, braucht nicht zum Inhalt einer Warnung gemacht werden. Die berechtigten Sicherheitserwartungen des idealtypischen durchschnittlichen Produktbenützers sind entscheidend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071543Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.07.2020