RS OGH 1992/11/12 15Os139/92 (15Os140/92, 15Os141/92, 15Os142/92), 15Os100/92 (15Os103/92), 15Os9/94

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Veröffentlicht am 12.11.1992
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Norm

StPO §362 Abs3

Rechtssatz

Anträge von Privaten sind nach dem Wortlaut des § 362 Abs 3 StPO abzuweisen, wobei es sich der Sache nach dabei - entsprechend neuerer Prozessrechtsterminologie - um eine Zurückweisung ohne meritorische Prüfung handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0101133

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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