- 1 Bkd 4/92
Entscheidungstext OGH 16.11.1992 1 Bkd 4/92
- 10 Bkd 2/93
Entscheidungstext OGH 12.07.1993 10 Bkd 2/93
- 16 Bkd 10/93
Entscheidungstext OGH 21.03.1994 16 Bkd 10/93
- 11 Bkd 1/94
Entscheidungstext OGH 12.12.1994 11 Bkd 1/94
- 1 Bkd 11/99
Entscheidungstext OGH 20.12.1999 1 Bkd 11/99
Beisatz: Bei einer nur leichten Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes muss eine größere Verbreitung der Kenntnis des Sachverhaltes eingetreten oder möglich gewesen sein; je schwerer die Tat oder der Schuldvorwurf ist, desto kleiner kann der Personenkreis sein, dessen eingetretene oder mögliche Kenntnis schon ausreicht, um eine solche Beeinträchtigung anzunehmen. (T1)
- 3 Bkd 3/01
Entscheidungstext OGH 02.07.2001 3 Bkd 3/01
nur: Nach der Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission ist ein solches Fehlverhalten aber auch dann geeignet, Ehre und Ansehen des Standes zu beeinträchtigen, wenn es so schwerwiegend ist, dass selbst mit einer auf wenige Personen beschränkten Kenntnis die Gefahr der Beeinträchtigung verbunden ist. (T2)
- 11 Bkd 2/03
Entscheidungstext OGH 27.10.2003 11 Bkd 2/03
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Eine provozierende, grundlose Beschimpfung von Beamten während einer korrekt durchgeführten Amtshandlung. (T3)
- 4 Bkd 1/03
Entscheidungstext OGH 03.11.2003 4 Bkd 1/03
nur: Ein gesetzliches Fehlverhalten eines Standesangehörigen auch dann geeignet, Ehre und Ansehen des Standes zu beeinträchtigen, wenn es so schwerwiegend ist, dass selbst mit einer auf wenige Personen beschränkten Kenntnis die Gefahr der Beeinträchtigung verbunden ist. (T4)
- 14 Bkd 1/05
Entscheidungstext OGH 26.09.2005 14 Bkd 1/05
Auch
- 7 Bkd 8/05
Entscheidungstext OGH 27.03.2006 7 Bkd 8/05
Auch
- 16 Bkd 5/06
Entscheidungstext OGH 16.10.2006 16 Bkd 5/06
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Äußerung gegenüber der Richterin „wenn sie überhaupt in der Lage sind, bis drei zu zählen" während der Streitverhandlung. (T5)
- 10 Bkd 7/10
Entscheidungstext OGH 02.05.2011 10 Bkd 7/10
Beisatz: Hier: Herabsetzende und einschüchternde Äußerung in einer privaten geschäftlichen Auseinandersetzung. (T6)
- 16 Bkd 3/10
Entscheidungstext OGH 06.02.2012 16 Bkd 3/10
nur T4
- 6 Bkd 4/12
Entscheidungstext OGH 25.11.2013 6 Bkd 4/12
Auch; Beisatz: Das Inaussichtstellen einer weit überhöhten Freiheitsstrafe zur Erwirkung einer Abschlagszahlung ist ein schwerer Verstoß gegen die Standesregeln, sodass es ausreicht, wenn der Sachverhalt nur wenigen Personen zur Kenntnis gelangt. (T7)
- 25 Ds 3/17h
Entscheidungstext OGH 23.05.2017 25 Ds 3/17h
- 25 Ds 2/17m
Entscheidungstext OGH 23.05.2017 25 Ds 2/17m
- 2 Ds 4/17m
- 24 Ds 2/20h
Vgl
- 25 Ds 1/20v
nur: Ein Fehlverhalten eines Standesangehörigen, das einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt, beeinträchtigt die Ehre oder das Ansehen des Standes. (T9)
- 30 Ds 6/19i
Entscheidungstext OGH 18.06.2020 30 Ds 6/19i
- 20 Ds 14/20v
Vgl
- 24 Ds 3/21g
Vgl