RS OGH 1992/11/23 10Bkd5/92 (10Bkd6/92)

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Veröffentlicht am 23.11.1992
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Norm

DSt 1990 §41 Abs1

Rechtssatz

Im Gesetz wird nunmehr ausdrücklich zwischen Pauschalkosten und Barauslagen unterschieden. Die Zugrundelegung von Stundensätzen widerspricht dem Grundsatz eines Pauschalkostenbeitrages. Die Pauschalkosten sind daher mit einem Globalbetrag zu bemessen.

Entscheidungstexte

  • 10 Bkd 5/92
    Entscheidungstext OGH 23.11.1992 10 Bkd 5/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057094

Dokumentnummer

JJR_19921123_OGH0002_010BKD00005_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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