Norm
MRG aF §1 Abs3Rechtssatz
Um die Bestimmung des § 17 MRG gemäß § 1 Abs 3 aF MRG außer Acht lassen zu können, müßte das Gebäude im "Alleineigentum" einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder Verwaltungsvereinigung stehen. Den Begriff "Eigentum" in den insoweit gleichlautenden Bestimmungen des § 1 Abs 3 aF MRG und § 20 Abs 1 Z 1 nF WGG hat nämlich der Gesetzgeber selbst als "Alleineigentum" definiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0069684Dokumentnummer
JJR_19921124_OGH0002_0050OB00117_9200000_001