Norm
GSVG §136 Abs4Rechtssatz
Schließt der Versicherte in seiner Eigenschaft als (mit einer Beteiligung von siebenundneunzig Prozent) einziger Komplementär einer Kommanditgesellschaft mit seiner Ehefrau einen gerichtlichen Vergleich über eine von dieser Kommanditgesellschaft zu bezahlende monatliche Rente, handelt es sich um eine wirtschaftlich vom geschiedenen Ehemann zu erbringende Unterhaltsleistung und nicht um eine Betriebspension.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0086541Dokumentnummer
JJR_19921124_OGH0002_010OBS00339_9100000_001