RS OGH 1992/11/24 10ObS259/92, 10ObS19/94, 10ObS23/04m, 10ObS18/10k

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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Norm

ASVG §255 Bb

Rechtssatz

Die Tätigkeit als Hausbesorgerin ist nicht als Tätigkeit in einem erlernten oder angelernten Beruf im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084727

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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