RS OGH 1992/11/24 4Ob550/92, 4Nd507/96, 10Ob187/99v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1992
beobachten
merken

Norm

GmbHG §76 Abs1
GmbHG §76 Abs3
JN §99 Abs1

Rechtssatz

Auch ein Geschäftsanteil an einer inländischen GmbH ist "Vermögen" im Sinne des § 99 Abs 1 JN, weil dem Gesellschafter darüber insofern Verfügungsmacht eingeräumt ist, als die Geschäftsanteile gemäß § 76 Abs 1 und 3 GmbHG - wenn auch nur in der Form eines Notariatsaktes; § 76 Abs 1 GmbHG - übertragbar und - ohne solches Formerfordernis - verpfändbar sind.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 550/92
    Entscheidungstext OGH 24.11.1992 4 Ob 550/92
  • 4 Nd 507/96
    Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Nd 507/96
    Vgl auch; Beisatz: Geschäftsanteile an einer inländischen GesellschaftmbH machen eine Verwaltungstätigkeit im Inland notwendig; das gilt im besonderen Maß für den Alleingesellschafter eines Unternehmens. (T1)
  • 10 Ob 187/99v
    Entscheidungstext OGH 14.12.1999 10 Ob 187/99v
    nur: Auch ein Geschäftsanteil an einer inländischen GmbH ist "Vermögen" im Sinne des § 99 Abs 1 JN. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046891

Dokumentnummer

JJR_19921124_OGH0002_0040OB00550_9200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten