Norm
ZustG §7Rechtssatz
Die Frage der Gesetzmäßigkeit einer Zustellung und der Heilung von Zustellungsmängeln kann nur auf Grund der dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Zustellvorschriften beantwortet werden. Nur ein dem Gericht gegenüber abgegebener Zustellverzicht würde eine dem Gesetz entsprechende Zustellung überflüssig machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083721Dokumentnummer
JJR_19921125_OGH0002_0030OB01088_9200000_001