RS OGH 1992/11/25 3Ob1088/92

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Veröffentlicht am 25.11.1992
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Norm

ZustG §7

Rechtssatz

Die Frage der Gesetzmäßigkeit einer Zustellung und der Heilung von Zustellungsmängeln kann nur auf Grund der dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Zustellvorschriften beantwortet werden. Nur ein dem Gericht gegenüber abgegebener Zustellverzicht würde eine dem Gesetz entsprechende Zustellung überflüssig machen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 1088/92
    Entscheidungstext OGH 25.11.1992 3 Ob 1088/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083721

Dokumentnummer

JJR_19921125_OGH0002_0030OB01088_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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