RS OGH 1992/11/25 3Ob111/92, 10Ob27/13p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1992
beobachten
merken

Norm

ABGB §457

Rechtssatz

Eine Pfandumwandlung tritt nur in den gesetzlich bestimmten Fällen ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011419

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten